Ausbildungsklassen

So viele verschiedene Ausbildungsklassen und Möglichkeiten, das ist nicht immer einfach.
Hier findest Du eine große Übersicht.
Noch Fragen? Wir beraten Dich gerne persönlich!

Klasse B / BF17

(mind. Alter 18 bzw. 17)
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger bis 750 kg
über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Voraussetzung: -
Eingeschlossen: AM; L
Bemerkungen: Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland

Klasse: BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger

Vorraussetzung: Fahrerlaubnis Klasse B / BF17

Klasse: A

(mind. Alter 24, oder Vorbesitz 2 Jahre A2)
Eingeschlossen: AM; A1; A2
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung

Klasse: A2

(mind. Alter 18 )
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Eingeschlossen: AM; A1
Bemerkungen: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung

Klasse: A1

(mind. Alter 16)
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 cm³
bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h
über 50 cm³
bis 15 kW
Eingeschlossen: AM

Klasse AM

(mind. Alter 15)
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
bis 45 km/h
bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
bis 45 km/h
bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Bemerkungen: Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
AM darf nur mit 15 Jahren in den Bundesgebieten gefahren, in dem das Mindestalter von 16 Jahre auf 15 Jahre herabgesetzt ist!

Klasse: Mofa

(mind. Alter 15)
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln) bis 25 km/h
Bemerkungen: Prüfbescheinigung
Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor